08.04.2020
Coronavirus – Lockerung des Betriebsverbotes für Golfanlagen ?
Liebe Mitglieder,
natürlich tut es uns in der Seele weh, dass wir derzeit bei schönstem Golf-Wetter auf-grund des bundesweiten Betriebsverbotes unsere Golfanlage seit dem 18.03.2020 nicht nutzen können. Das Betriebsverbot ist leider unverändert in Kraft.. Verschie-dene Einzelinitiativen, vornehmlich von kommerziellen Golfbetrieben, hier eine schnelle Änderung herbeiführen zu wollen, blieben erfolglos.
Mit Schreiben vom 06.04.2020 hat sich nunmehr auch der DGV an eine große Zahl relevanter Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene ( Bundes- und Landesregierungen, Ministerien, Abgeordnete ) gewandt, mit dem Ziel, in einer ersten Planungsstufe eine gewisse Lockerung des Betriebsverbotes für Golfanlagen zu erreichen. Die dabei zu beachtenden Verhaltensweisen sollen folgenden Anforderungen genügen:
- Ausübung nur in Kleinstgruppen von max. zwei Personen,
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Menschen als den eigenen Angehörigen,
- Ausschluß von Kontakten über möglicherweise kontaminierte Flächen ( Clubhaus, Umkleiden, Sanitäre Einrichtungen ),
- Information Betroffener über notwendig einzuhaltende Verhaltensregeln,
- Hohes Maß an Kontrolle zur Einhaltung aufgestellter Regeln und Untersagung der Sportausübung im Falle des Verstoßes.
Die aktuelle Verordnungslage zur Bewältigung der Corona-Krise gilt bekannter-maßen bis zum 19.04.2020. Änderungen sind bis dahin mit Sicherheit nicht zu erwar-ten. Der DGV geht jedoch davon aus, dass die maßgeblichen staatlichen Stellen spätestens im Anschluß an die Ostertage mit konkreten Planungen zu angepassten Regelungen für die Zeit nach dem 19.04.2020 beginnen.
Mit sportlichem Golfergruß ….. und bleiben Sie heiter und gesund
Ihr Hartwig Keidel
Kommentarer