Leider befinden sich an der Bahn 6 wieder Engerlinge, die der Dachs gerne sucht.
Sind die Balllage, der Stand oder der Raum des beabsichtigten Schwungs durch Tierlöcher im Gelände beeinträchtigt, so kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
Dazu ist der nächstgelene Punkt der vollständigen Erleichterung zu bestimmen. Von diesem Punkt ausgehend muss der Ball in einem Erleichterungsbereich mit dem Radius einer Schlägerlänge nicht näher zur Fahne fallen gelassen werden. Der Ball muss beim Fallenlassen im Erleichtungsbereich aufkommen und darin liegen bleiben.
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