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Anja Drews

07.05.2020Coronavirus - Eingeschränkter Spielbetrieb ab Freitag, den 8. Mai 2020 !

Liebe Mitglieder,

endlich ist es nun soweit ! Ab heute ist der Spielbetrieb auf den Golfanlagen auch in NRW wieder erlaubt, allerdings nur unter den bekannten einschränkenden Beding-ungen ( Kontaktbeschränkung, Abstandshaltung, Hygiene- und Infektionsschutzmaß- nahmen ).

Wir öffnen deshalb unsere Golfanlage für einen entsprechend eingeschränkten Spiel-betrieb ab Freitag, den 08. Mai 2020. Sie können bereits heute schon Ihre Start-zeiten buchen – entweder telefonisch im Sekretariat oder online über unsere Web-site.

Für den eingeschränkten Spielbetrieb wird zunächst ausschließlich die 18-Loch-Anlage geöffnet. Auch das Caddyhaus wird wieder geöffnet; es gelten jedoch die vorgeschriebenen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Außer der Abholung bzw. Unterbringung des Golfequipments ist jeder weitere Aufenthalt im Caddyhaus untersagt

Driving Range, Kurzlochplatz und Übungsareal können nur zum Zwecke des Golf-unterrichts durch unsere Golflehrer genutzt werden; ansonsten bleiben diese Areale vorerst noch geschlossen.

Das Clubhaus, Heuerhaus, Umkleiden und sanitäre Anlagen sowie der Waschplatz neben dem Caddyhaus bleiben ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen. Ausnahmeregelung: Die Einzel-Toiletten ( Damen und Herren ) im Heuer- und Caddyhaus dürfen benutzt werden. Der Zutritt hat ausschließlich zu diesem Zweck jeweils einzeln zu erfolgen; jeder weitere Aufenthalt im Heuerhaus bzw.im Vorraum ist untersagt. Es wird empfohlen, eigene Desinfektionsmittel zu verwenden.

Die Gastronomie darf ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden, sofern im Innen- und Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebotes gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept vorliegt. Sobald das Clubrestaurant wieder geöffnet ist, werden das Foyer des Clubhauses und die Toiletten ebenfalls geöffnet. Die Umkleideräume und die darin befindlichen sanitären Anlagen bleiben hingegen geschlossen.

Der Pro Shop beabsichtigt mit Beginn des Spielbetriebes zu öffnen. Für den eingeschränkten Spielbetrieb selbst gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. auf der 18-Loch-Anlage darf nur im 2er-Flight ( ggf. auch einzeln ) gespielt werden; Gruppenbezogenes Golfen ( Damen-, Herren- und Seniorengolf ) an festen Spieltagen ist somit nicht möglich ; die GolfHochZehn-Kooperation ruht bis auf Weiteres. 2. Die Flights müssen zwecks Startzeiten-Vergabe vorher im Sekretariat telefonisch oder online über unsere Website angemeldet werden; ohne Startzeit darf nicht gespielt werden. Das Warten vor Ort auf eine spontane Startzeitenvergabe ist nicht gestattet. Der Abstand der Flights beträgt mindestens 10 Minuten. 3. Auf dem Putting Grün ( vor dem Clubhaus ) dürfen nur soviel Personen üben wie Lochfahnen gesteckt sind. Es werden nur soviele Lochfahnen gesteckt, wie ein Mindestabstand zwischen den Personen gewährleistet werden kann. 4. Soweit die Golfspieler nicht zum selben Hausstand gehören, ist der Mindest- abstand von 1,50 m zum Spielpartner jederzeit einzuhalten; 5. Gespielt werden darf nur in der Reihenfolge der Bahnen; d.h., Abkürzungen ( z.B. Bahnen 1 – 4 und anschließend Bahnen 14 – 18 ) sind untersagt; 6. das Bedienen und Herausnehmen der Fahnenstöcke ist untersagt; 7. An den Bunkern sind die Harken entfernt. Die Bunker werden ungewöhn- lichen Platzverhältnissen und Spielverbotszonen gleichgesetzt. Es gilt Regel 16.1f; der Ball darf aus dem Bunker geholt werden. 8. Verschlagene Golfbälle dürfen nicht länger als 2 Minuten gesucht werden. 9. Die Nutzung von E-Cars ist auf eine Person pro Car beschränkt, sofern die Personen nicht zum selben Hausstand gehören. Das Lenkrad und die Handgriffe sind nach der Golfrunde vom Nutzer zu desinfizieren. 10. Die Einhaltung der vorstehenden Regeln wird von der Platzaufsicht überwacht. Den Hinweisen der Platzaufsicht ( unterstützt durch Greenkeeper ) und des Clubmanagements ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zu einer vierwöchigen Platzsperre bzw. entsprechenden Sanktionen gem. § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung führen. 11. Vorgabewirksame Turniere finden bis auf Weiteres nicht statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit EDS-Runden zu spielen. 12. Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten des Clubgeländes nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet. 13. Das Betreten des Clubgeländes und die Ausübung des Sports erfolgt eigen- verantwortlich; eine Haftung des Clubs ist ausgeschlossen.

Liebe Mitglieder, wir freuen uns mit Ihnen, daß die Wartezeit nun erst einmal beendet ist und wünschen Ihnen einen angenehmen Start am Wochenende, zumal das Wetter ja als sehr vielversprechend angekündigt wurde. Bei aller Freude achten Sie aber bitte strikt darauf, daß vor allem die Regelungen zum Schutze der Gesundheit eingehalten werden, damit wir ggf. keine Rückschritte erleben müssen, sondern uns Schritt für Schritt der vermißten Normalität annähern können.

Mit sportlichem Golfergruß ….. und bleiben Sie heiter und gesund

Ihr Hartwig Keidel


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