PLATZREGELN & ETIKETTE
Platzregeln
1. Aus (R 18.2)
Die weißen Pfosten zwischen den Bahnen 10 und 11 bezeichnen eine interne Ausgrenze nur beim Spielen der Bahn 10. Beim Spielen anderer Bahnen gelten sie als unbewegliche Hemmnisse.
Tore in Aus-Grenzen und Mauern
Alle geschlossenen Tore und Absperrleinen, die an Aus-Grenzen, Mauern und Zäunen befestigt sind, sind Teil der Aus-Grenze. Erleichterung ist nicht zulässig. Ein offenes Tor oder eine offene Absperrung gelten nicht als Teil der Aus-Grenze und dürfen geschlossen oder in eine andere Position bewegt werden. Es gilt MPR F-26.
2. Spielverbotszonen (R 2.4)
Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spieler muß Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Es gilt MPR E-8. Anpflanzungen mit Manschetten, Bändern oder Seilen markiert sind Spielverbotszonen. Es gilt Musterplatzregel E-10. Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, kann das Betreten als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
3. Penalty Areas (R 17)
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, daß für einen Ball in der Penalty Areas der Bahn 1 (großer Teich) Erleichterung in Anspruch genommen wird, so muß unter Hinzurechnung eines Strafschlages ein Ball in der gekennzeichneten Drop-Zone fallen gelassen werden.
Die Penalty Area zwischen den Bahnen 5, 6 und 9 ist eine Spielverbotszone und auch das Betreten ist verboten.
4. Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse
einschließlich unbeweglicher Hemmnisse (R 16.1)
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a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße oder blaue Einkreisungen und/oder blaue Pfosten gekennzeichnet.
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b) Mit weißen oder blauen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.
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c) MPR F-6: Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch ein Tierloch behindert ist.
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d) Frisch verlegte Soden, mit Kies verfüllte Drainagegräben und eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung.
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e) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse.
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f) Mit Kies befestigte Wege sind unbewegliche Hemmnisse.
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g) Entfernungsmarkierungen sind unbewegliche Hemmnisse.
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h) MPR F-5: Erleichterung wird auch dann gewährt, wenn ein solches unbewegliches Hemmnis innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün entfernt und auf seiner Spiellinie liegt.
Ball im Gelände: Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen,
wenn ein unbewegliches Hemmnis
a. Auf seiner Spiellinie liegt und
i. innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün und
ii. innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt liegt.
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i) Hitzerisse im Boden, die sich in kurzgemähten Flächen befinden, sind Boden in Ausbesserung. Der Spieler kann Erleichterung nach regel 16.1b in Anspruch nehmen. Es gilt MPR F-8
5. Freileitungen und/oder Freileitungsmasten
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, daß der Ball eines Spielers eine auf dem Platz befindliche Freileitung oder deren auf dem Platz befindlichen Mast während des Spiels getroffen hat, wird der Schlag annulliert. Der Spieler muß einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (Verfahren nach Regel 14.6).
6. Spielgeschwindigkeit
Die Spielleitung setzt die erwartete Höchstzeit für das Spielen der Runde und der einzelnen Löcher fest.
7. Driverköpfe und Bälle
Es gelten die Musterplatzregeln G-1 und G-3.
8. Tierkot (MPR F-12)
Nach Wahl des Spielers darf Tierkot behandelt werden als
- ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder
- Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.
Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a
9. Spielunterbrechung, Spielabbruch
Signaltöne
Unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr): ein langer Signalton
Unabhängig davon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a)
Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.
Unterbrechung des Spiel: wiederholt 3 kurze Töne
Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Töne
Strafe für Verstoß: Disqualifikation (Regel 5.7b)
Es gilt MPR J-2.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel - Lochverlust, Zählspiel – Grundstrafe
Rückgabe der Scorekarten in der Scoring Area
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat. Es wird empfohlen, daß jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um eventuelle Mißverständnisse zu vermeiden.
Platz- und Spielordnung
Diese Platz- und Spielordnung basiert auf dem Motto des Golfclubs Schwarze Heide e.V. „Golfspielen in schöner und sportlicher Atmosphäre“. Darauf aufbauend ist es für jede Golferin/jeden Golfer auf unsere Anlage eine Selbstverständlichkeit, sich stets entsprechend den Höflichkeitsregeln und der Etikette zu verhalten. Bitte beachten Sie, dass wir alle - Mitglieder und Gäste - uns höflich und respektvoll begegnen. Wir grüßen uns, auch wenn wir uns nicht persönlich kennen. Ein qualitativ hochwertiger Platz kann nur dann dauerhaft gewährleistet werden, wenn sich jede Spielerin/jeder Spieler verpflichtet fühlt, diesen zu schonen und im dafür notwendigen Rahmen zu pflegen. Jeder soll sich auf der Anlage des GC Schwarze Heide wohl fühlen.
Abfall:
Abfall (z.B. Glas, Dosenverschlüsse und Zigarettenkippen) bitte in die dafür vorgesehenen Behälter werfen und nicht in die Tee-Behälter auf dem Abschlag
Abschlag:
Jedes private Golfspiel beginnt am 1. Abschlag. Der Beginn an anderen Abschlägen ist nur in Absprache mit dem Clubmanagement gestattet. Die Reihenfolge der Spielbahnen ist einzuhalten. Ein mögliches Abkürzen ist ausnahmsweise erlaubt, wenn die zu spielende Bahn und die vorherige Bahn frei ist und keine auf der regulären Runde befindlichen Flights danach gestört werden.
Ausrüstung:
Jeder Spieler muss sein eigenes Bag mitführen. Das Spielen von mehreren Spielern aus einem Bag ist nicht erlaubt. Unsere Gäste müssen das gültige Greenfee-Ticket und Mitglieder das ausgegebene Bag Tag deutlich sichtbar am Bag tragen.
Bunker:
Bunker, auch die Driving–Range und Übungsplatz-Bunker, müssen nach Verlassen geharkt werden. Die Harken sind grundsätzlich vollständig in den Bunker zu legen.
Caddiewagen und E-Carts:
Vor Betreten des Grüns mit dem Caddiewagen und E-Carts bis hinter das Grün in Richtung des nächsten Abschlages fahren. Grundsätzlich nicht auf das Vorgrün und nicht zwischen Bunker und Grün fahren (Ausnahme: Bahn 10). Im Übrigen ist ein Mindestabstand von 5 m zu den Grüns/Wintergrüns einzuhalten. Aufgrund der Auflagen des Straßenverkehrsamtes dürfen die E-Carts ausschließlich nur die öffentlichen Wege kreuzen. Ein Befahren der öffentlichen Wege in Längsrichtung ist strengstens verboten. Dieses gilt auch für den Weg vom Caddyhaus zum Parkplatz.
Divots:
Divots bitte sofort zurücklegen und festtreten. Auf dem Abschlag grundsätzlich nicht zurücklegen.
Flaggenstock:
Der Flaggenstock ist behutsam auf dem Grün abzulegen – niemals fallen lassen.
Handy:
Um die Konzentration der Golfspieler in unmittelbarer Nähe nicht zu behindern, bitten wir Sie, außer im medizinischen Notfall, nicht zu telefonieren und Ihr Handy lautlos bzw. auf Vibrationsalarm zu stellen.
Hunde:
Hunde sind auf dem Golfplatz nicht erlaubt. Im Bereich der Clubterrasse und im Restaurant dürfen sie angeleint mitgeführt werden.
Kleidung:
Generell sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen oder spikelose Schuhe ohne Absatz erlaubt. Auf unserer Golfanlage legen wir Wert auf korrekte Bekleidung. Erwünscht sind Golfshirts, die die Schultern bedecken, sowie Hosen und Röcke in angemessener Länge. Blue Jeans, Hosen mit Rissen, Löchern o.ä., Trainingsanzüge jeglicher Gestaltung, T-Shirts sowie Bade- und Surferhosen sind nicht erlaubt. Alle üblichen Kopfbedeckungen werden akzeptiert. Schirmmützen (Caps) sind mit dem Schirm nach vorne zu tragen, im Clubhaus ist auf eine Kopfbedeckung zu verzichten.
Marshal / Platzaufsicht / Starter:
Der Marshal ist für die Überwachung und der Einhaltung der Platzordnung sowie der Etikette der Golfanlage des Schwarze Heide verantwortlich (siehe Aushang Berechtigung Marshal).
Medizinischer Notfall:
Im medizinischen Notfall sind, falls möglich, unmittelbar Sofortmaßnahmen der ersten Hilfe einzuleiten. Das Sekretariat sollte umgehend über den Notfall informiert werden: Tel.: 02045/82488. Im Clubhaus stehen ein Defibrillator und ein erste Hilfe Kasten im Durchgang zwischen Damen- und Herrenumkleide.
Pitchmarken:
Vor Beginn des Puttens ist mindestens die eigene Pitchmarke auszubessern.
Range – Bälle:
Die Range Bälle sind Eigentum des GC Schwarze Heide. Daher ist das Spielen mit Range Bällen auf dem Kurzlochplatz und auf dem Golfplatz verboten. Dies kann unter anderem mit Platzverbot geahndet werden.
Ready Golf:
Der GC Schwarze Heide schließt sich der Initiative „Ready Golf – Spielen statt Warten – des DGV an und unterstützt diese Initiative.
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Spielergruppen, die den Anschluss nicht halten und mehr als eine Spielbahn zur vorangehenden Gruppe verlieren, müssen durchspielen lassen. Dies gilt ebenfalls bei Beginn einer Ballsuche. Wer sucht oder zurückgeht, muss sofort durchspielen lassen.
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Am Wochenende haben Vierer-, vor Dreier- vor Zweiergruppen Vorrang, sofern Sie Anschluss an die vorangehende Gruppe halten und nicht mehr als eine Spielbahn auf die vorangehende Gruppe verlieren. Einzelspieler haben generell kein Vorrecht. Sie werden gebeten, sich möglichst mit weiteren Spielern zusammen zu schließen.
Schutzhütten/Gewitter:
Auf dem Platz befinden sich vier Wetterhütten. Die Hütten befinden sich am Grün der Löcher 2, 6, 15 und am Abschlag der 11. Ebenfalls bietet das Heuerhaus gegenüber Abschlag 14 Schutz vor Gewitter. Bei Gewitter muss die Golfausrüstung mit mindestens 30 Meter Abstand zur jeweiligen Hütte abgestellt werden
Sicherheit hat Vorrang:
Niemals den Schläger schwingen oder den Ball schlagen, wenn andere Personen gefährdet werden könnten. Eine vorwerfbare Gefährdung kann gemäß § 7, Abs. 3 unserer Vereinssatzung zu Wettspielsperren und Platzverboten, im Extremfall zu einem Ausschluss aus dem Verein führen.
Sommergrün:
Bei Sperrung der Sommergrüns ist ein Anspielen der Grüns untersagt.
Wintergrün:
Sind Wintergrüns als Boden in Ausbesserung gekennzeichnet
darf aus ihnen nicht gespielt und sie nicht befahren werden (DGV Regel 25.1).
Verwaltungsrat November 2022