Liebe Mitglieder,
wie Sie sicher aus den Medien bereits erfahren haben, wurden in einigen Bundes-ländern die Golfplätze wieder geöffnet, in anderen wird der Spielbetrieb bis Anfang Mai wieder aufgenommen. Allen gemeinsam ist, dass der Spielbetrieb strengen Richtlinien unterliegt, um die Kontakte zu beschränken und Infektionen zu ver-meiden.
Allein der Golfverband NRW hält sich diesbezüglich noch zurück, da er der Auf-fassung ist, dass zu der Frage der Zulässigkeit der Öffnung von Golfanlagen eine bundeseinheitliche Praxis dringend geboten ist. Staatssekretärin Andrea Milz teilte vor kurzem mit, dass über eine Wiederaufnahme des Breiten- und des Freizeit-sports, und anschließend des Wettkampssports, Ende April von allen Ministerprä-sidenten und der Bundesregierung gemeinsam beraten und entschieden werden soll. Der Golfverband NRW befindet sich damit in voller Übereinstimmung mit dem DGV, der in Vorbereitung auf den 30. April zusammen mit den Landesgolfverbänden einheitliche Leitlinien für die Ausübung des Golfsports für einen an den Anforde-rungen des Gesundheitsschutzes ( COVID-19 ) orientierten Spielbetrieb entwickelt hat.
Für eine entsprechende Umsetzung dieser Leitlinien auf unserer Golfanlage bedeutet dies zunächst - dass die 18-Loch-Anlage für einen eingeschränkten Spielbetrieb wieder geöffnet wird, aber - das Clubhaus einschließlich Gastronomie, Heuerhaus, Umkleiden und sanitäre Anlagen sowie der Waschplatz geschlossen bleiben. Ausnahmeregelung: Die Einzel-Toiletten ( Damen und Herren ) im Heuerhaus dürfen benutzt werden. Der Zutritt zum Heuerhaus hat ausschließlich zu diesem Zweck jeweils einzeln zu erfolgen; jeder weitere Aufenthalt im Heuerhaus ist untersagt. Es wird empfohlen, eigene Desinfektionsmittel zu verwenden. Das Caddyhaus wird wieder geöffnet; es gelten jedoch die vorgeschriebenen Ab- standsregeln und Hygienemaßnahmen. Außer der Holung bzw. Unterbringung des Golfequipments ist jeder weitere Aufenthalt im Caddyhaus untersagt.
Das Übungsgelände, der Kurzlochplatz und die Driving Range bleiben wegen Umbauarbeiten bis auf Weiteres noch gesperrt.
Für den eingeschränkten Spielbetrieb gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. auf der 18-Loch-Anlage darf nur im 2er-Flight ( ggf. auch einzeln ) gespielt werden; Gruppenbezogenes Golfen ( Damen-, Herren- und Seniorengolf ) an festen Spieltagen kann somit nicht stattfinden ; die GolfHochZehn-Kooperation ruht. 2. Die Flights müssen zwecks Startzeiten-Vergabe vorher im Sekretariat angemel- det werden; ohne Startzeit darf nicht gespielt werden. Der Abstand der Flights beträgt mindestens 10 Minuten. 3. Auf dem Putting Grün ( vor dem Clubhaus ) dürfen nur soviel Personen üben wie Lochfahnen gesteckt sind. Es werden nur soviele Lochfahnen gesteckt, wie ein Mindestabstand zwischen den Personen gewährleistet werden kann. 4. Soweit die Golfspieler nicht zum selben Hausstand gehören, ist der Mindest- abstand von 1,50 m zum Spielpartner jederzeit einzuhalten; 5. Gespielt werden darf nur in der Reihenfolge der Bahnen; d.h., Abkürzungen ( z.B. Bahnen 1 – 4 und anschließend Bahnen 14 – 18 ) sind untersagt; 6. das Bedienen und Herausnehmen der Fahnenstöcke ist untersagt; 7. An den Bunkern sind die Harken entfernt. Die Bunker werden ungewöhn- lichen Platzverhältnissen und Spielverbotszonen gleichgesetzt. Es gilt Regel 16.1f; der Ball darf aus dem Bunker geholt werden. 8. Verschlagene Golfbälle dürfen nicht länger als 2 Minuten gesucht werden. 9. Die Nutzung von E-Cars ist auf eine Person pro Car beschränkt, sofern die Personen nicht zum selben Hausstand gehören. Das Lenkrad und die Handgriffe sind nach der Golfrunde vom Nutzer zu desinfizieren. 10. Die Einhaltung der vorstehenden Regeln wird von der Platzaufsicht überwacht. Den Hinweisen der Platzaufsicht und des Clubmanagements ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand Sanktionen gem. § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung vor. 11. Vorgabewirksame Turniere finden bis auf Weiteres nicht statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit EDS-Runden zu spielen.
Liebe Mitglieder, der eine oder andere der vorstehenden Punkte mag Ihnen möglicherweise als zu streng oder überzogen erscheinen. Es ist aber immerhin ein Anfang. Sehen Sie es als Einstieg in einen wahrscheinlich noch länger andauernden Prozess der Wiederaufnahme unseres geliebten Golfsports bis hin zur vermißten Normalität, der durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden muß, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. So müssen wir uns weiterhin in Geduld üben und auf eine positive Entscheidung Ende April hoffen, die es uns ermöglicht, unsere Golfanlage zumindest teilweise ab dem 4. Mai wiederzu-eröffnen.
Mit sportlichem Golfergruß ….. und bleiben Sie heiter und gesund
Ihr Hartwig Keidel
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