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01.05.2020Coronavirus –Entscheidung über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen auf

Liebe Mitglieder,

unsere Hoffnung auf einen zumindest eingeschränkten Spielbetrieb unter Beachtung der behördlich verfügten Schutzregelungen ab dem 4. Mai 2020 hat sich wiederum nicht erfüllt.

In der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/ –innen der Länder wurde beschlossen, eine grundlegende Entscheidung zur Wiederauf-nahme des Sports erst in der kommenden Woche am Mittwoch, den 6. Mai zu fällen. Beabsichtigt sei, dann ein Paket von Maßnahmen zu verabschieden, zu dem auch die Zulassung „bestimmter sportlicher Betätigungen“ gehören soll. Es bleibt zu hoffen, daß hierzu auch der Golfspielbetrieb zählt. Der DGV hat jedenfalls durch die Einbringung der mit den Landesverbänden erarbeiteten Leitlinien für die Ausübung des Golfsports unter den gebotenen einschränkenden Bedingungen entsprechende Vorarbeit geleistet.

Letztlich ist aber die wirklich endgültige Entscheidung über die Wiederaufnahme des Golfsportbetriebes Ländersache. In fünf Bundesländern darf bereits unter einschrän-kenden Bedingungen wieder Golf gespielt werden und zwei weitere haben ange-kündigt, dies ab dem 4. Mai zulassen zu wollen. In NRW und acht weiteren Bundes-ländern bleiben hingegen die Golfanlagen nach heutigem Stand solange geschlos-sen, bis eine bundeseinheitliche Regelung getroffen ist – sicherlich eine Position, die nicht mehr allzu lange aufrechterhalten werden kann.

So müssen wir uns nochmals in Geduld üben und darauf hoffen, daß am 6. Mai end-lich eine für unseren geliebten Golfsport positive Entscheidung gefällt wird.

Mit sportlichem Golfergruß ….. und bleiben Sie heiter und gesund

Ihr Hartwig Keidel


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