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Coronaschutzverordnung zum 02. November 2020

Liebe Mitglieder,


wir haben momentan keine Information, dass unsere Golfanlage geschlossen werden muss. Es ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 2.11.2020 abzuwarten. Der Deutsche Golfverband setzt sich dafür ein, dass der Golfsport als erlaubter Individualsport eingestuft wird.

Ab Montag, 02.11.20 werden die Startzeiten eventuell angepasst, daher nehmen wir bis dahin keine Startzeitenreservierungen entgegen.

Vielen Dank für ihr Verständnis!


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