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Coronavirus –Verlängerung des Betriebsverbotes für Golfanlagen bis 3. Mai 2020

Liebe Mitglieder,

unsere Hoffnung, dass nach dem 19.04.2020 zumindest ein eingeschränkter Spielbetrieb für uns Golfer unter Beachtung der behördlich verfügten Schutz-regelungen möglich sein könnte, hat sich leider nicht erfüllt.

In der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ( einschließlich Golfanlagen ) überhaupt nicht thematisiert worden. Da aber nach gestriger Verlaut-barung die bestehenden Kontaktbeschränkungen noch mindestens bis zum 3. Mai 2020 aufrecht erhalten bleiben sollen, ist damit automatisch das Betriebsverbot für Golfanlagen mit eingeschlossen. Entsprechendes wurde uns heute auch von der Stadt Bottrop mitgeteilt.

Entsprechend enttäuscht reagierte heute der DGV und äußerte sein Unverständnis, zumal er im Vorfeld konkrete inhaltliche Empfehlungen, wie Golf als Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden könnte, abgegeben hatte. Aber auch wenn seit gestern die kurzfristige Wiederaufnahme des Spielbe-triebes ausgeschlossen ist, will der DGV weiterhin mit aller Deutlichkeit darauf drängen, dass gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein muß. Eine neuerliche Prüfung durch Bund und Länder soll am 30. April erfolgen. Bis dahin will der DGV im Schulterschluss mit den weiteren Verbänden des Golfsports bundesweit einheitliche Eckpunkte für die Wiederauf-nahme festlegen.

Mit sportlichem Golfergruß ….. und bleiben Sie heiter und gesund

Ihr Hartwig Keidel


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