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Eingeschränkter Spielbetrieb ab 22.02.21 wieder möglich

Liebe Mitglieder,

am Montag, den 22.02.2021 tritt eine angepaßte Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Danach ist mit gleichem Datum ein eingeschränkter Spiel-betrieb auf unserer Anlage wieder erlaubt. Golfunterricht ist ab dem 22.02.2021 ebenfalls wieder zulässig, allerdings nur als Einzelunterricht.

Für den eingeschränkten Spielbetrieb auf unserer Anlage gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. auf der 18-Loch-Anlage darf nur im 2er-Flight gespielt werden. Dabei ist zwischen den jeweiligen Personen dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten Gruppenbezogenes Golfen ( Damen-, Herren- und Seniorengolf ) an festen Spieltagen kann somit nicht stattfinden; die GolfHochZehn-Kooperation ruht. 2. Die Flights können zwecks Startzeiten-Vergabe ab sofort online eingebucht oder telefonisch ab Dienstag, 23.02.21 im Sekretariat angemeldet werden. Innerhalb der Woche können bis zu drei Anmeldungen getätigt werden, an den Wochenenden jeweils nur eine Anmeldung. Ohne Startzeit darf nicht gespielt werden. Der Abstand der Flights beträgt 8 Minuten. 3. Auf dem Putting Grün ( vor dem Clubhaus ) dürfen nur soviel Personen üben wie Lochfahnen gesteckt sind. Es werden nur soviele Lochfahnen gesteckt, wie ein Mindestabstand zwischen den Personen gewährleistet werden kann. 4. Soweit die Golfspieler nicht zum selben Hausstand gehören, ist der Mindest- abstand von 5 m zum Spielpartner jederzeit einzuhalten. 5. Gespielt werden darf nur in der Reihenfolge der Bahnen; d.h., Abkürzungen ( z.B. Bahnen 1 – 4 und anschließend Bahnen 14 – 18 ) sind untersagt; 6. Das Bedienen und Herausnehmen der Fahnenstöcke ist nur mit Handschuh erlaubt. 7. Die Harken an den Bunkern sind ebenfalls nur mit Handschuh zu verwenden. 8. Verschlagene Golfbälle dürfen nicht länger als 2 Minuten gesucht werden. 9. Die Nutzung von E-Cars ist auf eine Person pro Car beschränkt, sofern die Personen nicht zum selben Hausstand gehören. Das Lenkrad und die Handgriffe sind nach der Golfrunde vom Nutzer zu desinfizieren. 10. Die Einhaltung der vorstehenden Regeln wird von der Platzaufsicht ( unterstützt durch Greenkeeper ) überwacht. Den Hinweisen der Platzaufsicht und des Club- managements ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand Sanktionen gem. § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung vor. 11. Vorgabewirksame Turniere finden bis auf Weiteres nicht statt. 12. Das Betreten des Clubgeländes und die Ausübung des Sports erfolgt eigenver- antwortlich; eine Haftung des Clubs ist ausgeschlossen.

Das Clubhaus, Heuerhaus, Umkleiden und sanitäre Anlagen sowie der Waschplatz neben dem Caddyhaus bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Einzel-Toiletten ( Damen und Herren ) dürfen jedoch benutzt werden. Der Zutritt hat ausschließlich zu diesem Zweck jeweils einzeln zu erfolgen; jeder weitere Aufenthalt im Heuerhaus bzw. im Vorraum ist untersagt. Es wird empfohlen, eigene Desinfektionsmittel zu ver-wenden.

Die Gastronomie muß leider weiterhin geschlossen bleiben. Ebenso der Pro-Shop. Wann hier eine Lockerung erwartet werden kann, ist z. Zt. nicht absehbar. Unsere neue Gastronomie hält jedoch ab dem 23.02.2021 dienstags bis sonntags eine Take-Away-Karte bereit, mit der diverse Snacks, Linsensuppe mit Bockwurst oder Backhändel mit Kartoffelsalat zum Mitnehmen angeboten werden. Kleine Köstlichkeiten, die die widrigen Umstände etwas erleichtern.

Vorstand und Clubmanagement wünschen Ihnen viel Spaß bei diesem erneuten Anlauf in eine hoffentlich bald wiedergewonnene Normalität.


Mit sportlichem Golfergruß

Ihr Hartwig Keidel



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