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Coronavirus – Lockerungen des Spielbetriebes auf Golfanlagen

Liebe Mitglieder,

mit Datum vom 11.05.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Der Golfverband NRW teilt nach Rücksprache mit der Staatskanzlei mit, daß damit folgende Lockerungen des Spielbetriebes verbunden sind:

1. Das Spielen in Gruppen mit bis zu 4 Personen ( auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen ) ist, unter Wahrung der Abstandregeln, wieder möglich.

2. Golfunterricht in Gruppen ist, ebenfalls unter Wahrung der Abstandsregeln, auch wieder möglich.

Auf unserer Golfanlage kann deshalb ab Mittwoch, den 13.05.2020, auch wieder im 4er-Flight gestartet werden. Der Abstand der Flights beträgt 15 Minuten. Ent-sprechende Buchungen der Startzeiten können online oder telefonisch ab sofort getätigt werden.

Alle anderen Regelungen bezüglich Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen, Abstands-haltung sowie Hygiene- und Infektionsschutzmahnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Achten Sie bitte weiterhin strikt auf die unbedingte Einhaltung dieser Regelungen, damit die schrittweise Annäherung an die vermißte Normalität nicht gefährdet wird.

Mit sportlichem Golfergruß ….. und bleiben Sie heiter und gesund

Ihr Hartwig Keidel


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